
Der Grenzkataster dient dem verbindlichen Nachweis der Grundstücksgrenzen. Die Grenzpunkte sind im System der Landesvermessung mit Anschluss an das amtliche Festpunktfeld vermessen und koordiniert und können in der Natur jederzeit wiederhergestellt werden. Die Zustimmungen der angrenzenden Grundstückseigentümer zum Grenzverlauf sind Voraussetzung für die Eintragung in den Grenzkataster und werden im Technischen Operat des Vermessungsamtes archiviert.
www.grenzkataster.at
Ein Artikel über die notwendigen Vermessungsarbeiten und deren Abläufe sind in folgendem Artikel nachzulesen:
www.daibau.at
